Mit Blick auf die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte lauerte G. mehrere Stunden lang auf und wartete darauf, dass dieser nach Hause fuhr. Er passte ihn schliesslich kurz vor 03:00 Uhr nachts ab und folgte ihm planmässig bis an seinen Wohnort. Den Entscheid, G. zu töten, hatte er bereits Stunden zuvor gefasst. Am Wohnort angekommen fügte er ihm sieben Schnitt- und Stichverletzungen zu, wobei drei Schnittverletzungen in den Kopf sowie vier Stichverletzungen in Brust, Oberarm und Oberschenkel gingen.