Einvernahme vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 18. Oktober 2019, UA BO 2, Reg. 3, act. 431). Nach Vorhalt der Ermittlungsergebnisse bei seiner Einvernahme anlässlich seiner Inhaftierung vom 17. Oktober 2019, dass sich sein Mobiltelefon in der Tatnacht um 02:21 Uhr mit einer Antenne in Schlieren verband und folglich im offenen Widerspruch zu seiner vorhergehenden Aussage war, nach 02:00 Uhr zuhause gewesen zu sein, änderte er seine Aussage bei seiner Einvernahme vom 20. November 2019 – mithin nach einmonatiger - 21 -