Währenddessen zeigt das alltägliche Verhalten des Beschuldigten vor allem gegenüber AD. eine systematische Überwachungs- und Unterdrückungstendenz und lässt auf einen hochgradig eifersüchtigen Mann schliessen. Darin sieht das Obergericht auch das Motiv des Beschuldigten: Indem der Beschuldigte in diversen Facebook-Chats unter dem Deckmantel von Frauennamen G. unterstellte, eine sexuelle Beziehung mit AD. gehabt zu haben und versuchte, ihn durch das Entlocken eines Penisfotos erpressbar zu machen, zeigte er Eifersuchtsund Rachemotive gegenüber G.. Dass ein unbekannter Dritter der Täter sein könnte, liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise.