zur Tatzeit liefern. Ebenso wenig überzeugen die Erklärungen seiner Handlungen nach der Tatzeit. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte wenige Minuten nach dem Tatzeitpunkt Spuren auf seiner Kleidung vernichten wollte und deshalb gezwungenermassen seine Wäsche selbst waschen musste. Weitere Spuren hat er mit dem Entfernen des Wäscheplans sowie der Löschung sämtlicher WhatsApp-Nachrichten vernichtet.