Sein Fahrzeug, diverse Aufzeichnungen von Überwachungskameras in Verbindung mit Verbindungen des Mobiltelefons des Beschuldigten in angrenzende Antennenstandorte sowie die Datenauswertungen der «Health App» zeigen auf, dass es sich beim Verfolger von G. um den Beschuldigten gehandelt haben muss. Nach der Ankunft am Wohnort von G. an der X- Strasse in Killwangen um ca. 03:01 Uhr kam es vor dessen Garageneinfahrt zu einem lauten, ca. einminütigen Streit zwischen dem Beschuldigten und G., was durch Vorgenanntes und die Zeugenaussage der Nachbarin AB. belegt ist.