– erkennt und ein sexuelles Verhältnis zu ihr zugibt. Als dies nicht funktionierte, wird ein mögliches Rachemotiv sichtbar, wonach der Beschuldigte mit immer grösser werdender Insistenz versuchte, G. ein Penisfoto zu entlocken, was G. zumindest in eine erpressbare Lage gebracht hätte. Gestärkt werden die Erkenntnisse aus den Facebook-Chatverläufen zum Motiv des Beschuldigten durch den vom Beschuldigten initiierten und nicht nachvollziehbaren Kontaktabbruch zu der Familie von G. (Einvernahme AD. vom 11. Juli 2019, UA BO 8, Reg. 1, act. 2350; Einvernahme AF. vom 9. Oktober 2019, UA BO 10, Reg. 4, act. 3105; Einvernahme AG. vom - 19 -