Nach dem Gesagten ist die Urheberschaft der Chatverläufe durch den Beschuldigten erstellt. Aus diesen ergibt sich auch ein mögliches Tatmotiv des Beschuldigten. Der Beschuldigte deutet in den Chatverläufen eine sexuelle Beziehung zwischen seiner Ehefrau AD. und dem Adressaten der Chat-Nachrichten, G., vor der Heirat von AD. an. Das lässt auf ein Eifersuchtsmotiv schliessen, zumal in der Kommunikation des Beschuldigten die Suche nach einer Bestätigung hervorgeht, dass G. die Frau auf den Fotos – AD. – erkennt und ein sexuelles Verhältnis zu ihr zugibt.