Die Vorstellung, dass der Beschuldigte selbst im Winter bei Temperaturen um die Minusgrade herum Stunden mit mehreren Tänzerinnen/Prostituierten und einer Vermittlerin im kleinen Schrebergartenhäuschen verbracht haben will, obschon er dort nach eigenen Angaben nie geheizt habe, sie lediglich Kerzen gehabt hätten und es sehr kalt gewesen sein soll, ist lebensfremd. Ebenso abwegig ist das Vorbringen des Beschuldigten, wonach es nicht möglich sei, dass er die Facebook-Nachrichten geschrieben habe, weil er einen montenegrinischen Dialekt mit einem albanischen Akzent habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7).