deponiertes Mobiltelefon von ihm gehabt habe – und somit auch auf die darin enthaltenen erotischen Bilder von AD.. Darüber habe sie die genannten Fake-Profile erstellen und mit G. in Kontakt treten können (Einvernahme vom 12. Februar 2020, UA BO 7, Reg. 6, act. 2207 und 2209 f.; Einvernahme vom 12. März 2020, UA BO 7, Reg. 9, act. 2235 ff.; GA act. 144 ff.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7 f.). Dass die Chatnachrichten ausschliesslich in den kühleren Monaten stattfanden (Ende Oktober, Anfang und Ende November, Anfang Dezember, Mitte Januar und Ende März) verstärkt den Widerspruch seiner Aussagen.