Die Verbindung zum Beschuldigten ist neben den anzüglichen Fotos seiner Ehefrau – in deren Besitz lediglich sie selbst sowie der Beschuldigte waren –, insofern erstellt, als das Facebook-Profil von I. mit dem Benutzernamen « E. 9» erstellt und mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten benutzt worden ist. Am 4. Juni 2019 und damit rund einen Monat nach der Tat wurde das Facebook-Profil gelöscht (Bericht vom 4. Dezember 2019, BO 25, Reg. 5, act. 7230, Ziff. 4; Bericht vom 24. März 2020, BO 25, Reg. 7).