kennen würden, verwandt seien und früher, als sie noch ledig gewesen sei, miteinander sexuell verkehrt hätten (grafische Aufbereitung nach Wochentagen und Uhrzeit, UA BO 21, Reg. 4, act. 6201 ff., 6206 und 6207). In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2018 wurden G. Fotos zugesandt, welche eine in Reizwäsche bekleidete, anzüglich posierende Frau von hinten mit abgewandtem Gesicht zeigen. Gleichzeitig fragte «sie» ihn mehrfach, ob er sie denn nicht erkenne (grafische Aufbereitung nach Wochentagen und Uhrzeit in BO 21, Reg. 4, act. 6204 f.) bzw. forderte ihn auf, zu erraten, wer sie sei (grafische Aufbereitung nach Wochentagen und Uhrzeit, UA BO 21, Reg.