2.5.5. Auffällig, wenn auch nicht von entscheidender Bedeutung, erscheint das Verhalten des Beschuldigten in Bezug auf seinen grauen Audi A4 und den WhatsApp-Chatverlauf. Die Ausserverkehrsetzung des grauen Audi A4 ist am 16. Juli 2019 erfolgt (vgl. Fahrzeugausweis, UA BO 15, Reg. 16, act. 4718), mithin fünf Tage nach der Befragung des Beschuldigten als Auskunftsperson vom 11. Juli 2019 und erst rund zwei Jahre nach dessen Erwerb. Der Grund der Ausserverkehrsetzung sowie des späteren Verkaufs konnte nicht abschliessend geklärt werden.