8, act. 7647 ff.). Jedoch lassen sich diese Daten ebenso in das Gesamtbild einordnen und widersprechen den von den Aufnahmen der Überwachungskameras aufgezeichneten Standorten des grauen Audis zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr sind die Verbindungen in Zürich, Dietikon und Urdorf insofern in sich stimmig, als von einem Auflauern des Täters auf G. auszugehen ist (vgl. unten) und dessen Heimfahrt aufgrund seines Status als Mitorganisator erst zum Ende des Festes zu erwarten war. Das mehrfache Überprüfen, ob sich das Fest dem Ende zuneigt und damit einhergehende mehrmalige Hinfahrt nach Schlieren erscheint vor diesem Hintergrund stimmig.