Die Daten der auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten installierten «Health App» zeigen sodann auf, dass er bereits um 03:16 Uhr 235.62 Meter sowie ein Stockwerk zurücklegte und dabei sein Mobiltelefon auf sich trug (Beilage zur Einvernahme vom 2. Juli 2020, UA BO 7, Reg. 11, act. 2344 f.; für die vollständigen Daten seit 2016 vgl. separaten Datenträger «Mobiltelefonauswertungen», Ordner H-2019-450). Gemäss durchgeführten Zeitmessungen der Polizei ist es möglich, die Strecke zwischen dem Tatort und dem Wohnort des Beschuldigten je nach Geschwindigkeit - 14 -