Erst um 03:22 Uhr beanspruchte das Mobiltelefon des Beschuldigten wieder eine Netzverbindung. Die Verbindung erfolgte mit der Antenne der Y-Strasse in Q., die insbesondere den Wohnort des Beschuldigten abdeckt (Bericht vom 15. August 2019, UA BO 26, Reg. 8, act. 7646 ff.; Bericht vom 8. Mai 2020, UA BO 26, Reg. 10, act. 7744).