Tatzeit erfolgte keine Verbindung zu einer Antenne, insbesondere nicht in der Nähe des Wohnortes von G. (Erhebungsbericht vom 21. August 2019, UA BO 26, Reg. 12, act. 7788). Das Verschieben in eine Funkzelle bei eingeschaltetem Mobiltelefon bedeutet hingegen nicht zwingend, dass Randdaten generiert werden, welche bei einer rückwirkenden Teilnehmeridentifikation abgerufen werden können. Nur wenn es tatsächlich zu einer Netzwerkbeanspruchung kommt, weil beispielsweise ein ein- oder ausgehender Anruf oder eine Internetverbindung aufgebaut wird, werden Randdaten generiert (GA act.