Der Beschuldigte verfügte im Tatzeitpunkt über einen «hellgrauen-met.»- farbenen Audi A4 mit Erstinverkehrsetzung am tt.mm.2003 (vgl. Fahrzeugausweis, UA BO 15, Reg. 16, act. 4718) und somit ein Fahrzeugmodell, wie es auf den Videoaufnahmen zu erkennen ist.