127 f und 129). Dies wurde durch informell befragte Mitarbeiter des Autohauses AC. bestätigt, welche das Fahrzeugmodell auf einen Audi A4 oder A6 des Jahrgangs 2003 eingrenzten (GA Beilage zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 30. November 2020, Erhebungsbericht vom 26. November 2020; vgl. Rapport vom 4. September 2020, UA BO 1, Reg. 3, act. 49.88, Ziff. 3.7). Entgegen der Verteidigung (Plädoyer der Verteidigung, S. 3) ist auf die Erkenntnisse und Einschätzungen dieser Fachpersonen abzustellen, zumal sie selbst auf mögliche Unsicherheiten hingewiesen haben und die Erkenntnisse der Kriminaltechnik sowie der Mitarbeiter des Autohauses AC.