Die letztmögliche Haltemöglichkeit auf der verlassenen Westseite des Bahnhofs ist als Abholpunkt wenig naheliegend, da sie sich rund 100 Meter weit weg von der Unterführung zu den zwei Perrons befindet, wo sich auch eine ausgeschilderte Haltezone sowie ein grösserer Parkplatz befindet. Ein Stopp an jenem Ort, d.h. vor dem Passieren der Kamera des Kamerastandorts U., ist jedoch aufgrund des sich verringernden Abstands zum Opferfahrzeug auszuschliessen (beim Kamerastandort S. hatte der Abstand noch 21 Sekunden betragen, beim Kamerastandort T. und U. jedoch nur noch 13 Sekunden [Bericht vom 14. August 2020, UA BO 26, Reg. 2, act. 7529]). - 12 -