Daraus ist zu schliessen, dass keines der beiden Fahrzeuge ab deren letztbekannten Erfassung beim Kamerastandort U., V-Strasse in Killwangen in gleichbleibender Richtung auf der V-Strasse weitergefahren sein kann, da sie sonst den heranfahrenden Bus hätten kreuzen müssen und von dessen Frontkamera erfasst worden wären. Der graue Kombi fuhr – dazu passend – einige Minuten später zumindest einen Teil der Strecke in Richtung der Festlokalität zurück (Kamerastandort S., V-Strasse in Killwangen um - 11 -