2.3. In tatsächlicher Hinsicht ist gestützt auf den Obduktionsbericht (UA [Untersuchungsakten] BO [Bundesordner] 16 Reg. [Register] 3), die Spurensicherung am Tatort (UA BO 6 Reg. 2) sowie die edierten Überwachungskameraaufnahmen entlang der gefahrenen Strecke (vgl. Bericht der Kriminaltechnik der Kantonspolizei Aargau vom 14. August 2019, UA BO 26 Reg. 2) erstellt sowie unbestritten geblieben, dass G. am Abend des 4. Mai 2019 in der Sporthalle Unterrohr in Schlieren an einem montenegrinischen Fest als Mitorganisator teilnahm.