Autoeinstellkosten) Fr. 5’982.10 h) den Spesen für das begründete Urteil Fr. 135.00 Total Fr. 339'235.07 7.2 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Dispositiv-Ziff. 0 lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss Dispositiv-Ziff. 0 lit. e) –h) im Gesamtbetrag von Fr. 244'554.27 auferlegt. 7.3 Die Kosten für die Übersetzung gemäss Dispositiv-Ziff. 0 lit. d) gehen zu Lasten des Staates (Art. 426 Abs. 3 lit. b StPO).