sowie eine Genugtuung von Fr. 20'000.00, insgesamt Fr. 20'278.60, zu bezahlen, alles je zzgl. Zins zu 5 % seit 5. Mai 2019. 6.2 Es wird Vormerk genommen, dass die bezifferten Schadenersatzforderungen der Privatkläger 1 bis 4 im Sinne von Teilklagen mit ausdrücklichem Nachklagevorbehalt erhoben worden sind.