Die Oberstaatsanwaltschaft wird mit der Verwertung der genannten Fahrzeuge beauftragt bzw. mit deren Vernichtung, sollte sich herausstellen, dass der voraussichtliche Verwertungserlös die Kosten nicht zu decken vermag. Ein allfälliger Verwertungserlös ist nach Abzug der Kosten dem Strafgericht Baden, Abteilung 1, zur Deckung der Verfahrenskosten auszuhändigen bzw. zu überweisen. 6. 6.1 Der Beschuldigte wird in teilweiser Gutheissung der Zivilklagen verpflichtet,