Es wird von der (bereits mit Verfügung vom 10. September 2019 gestützt auf Art. 434 Abs. 2 StPO von der Staatsanwaltschaft zugesprochenen und ausgerichteten) -5- Entschädigung von K., NL-[...], in der Höhe von EUR 6'185.38 bzw. Fr. 7'020.40 Vormerk genommen. 5.5 Es wird Vormerk genommen, dass die Anklägerin zu Ermittlungszwecken (Durchführung von Vergleichsfahrten) folgende zwei weitere Fahrzeuge zu Eigentum des Kantons Aargau gekauft hat: - Audi A61.9 TDi Automat, grau, Jahrgang 2004, und - Seat Exeo ST 1.8 TFSI, grau, Jahrgang 2011