5. 5.1 Die folgenden, aus dem Besitz des Beschuldigten stammenden beschlagnahmten Gegenstände werden diesem auf Verlangen innert 20 Tagen nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben bzw. nach unbenutztem Ablauf der Frist ohne weitere Mitteilung vernichtet: - Mobiltelefon Apple iPhone 6S (IMEI [...], mit SIM-Karte) - Mobiltelefon Apple iPhone 6, IMEI [...], ohne SIM-Karte - Mobiltelefon Apple iPhone 5, mit Schutzhülle, IMEI [...], ohne SIM-Karte - Mobiltelefon Samsung SM-G928F Galaxy S6 Edge, IMEI [...], mit SIM-Karte