2. Das Bezirksgericht Baden fällte am 19. Mai 2021 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte E. ist schuldig - des Mordes i.S.v. Art. 112 i.V.m. Art. 111 StGB sowie - der Pornographie i.S.v. Art. 197 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StGB. 2. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 34, Art. 40 und Art. 47 StGB bestraft mit -4- einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 30 Tagessätzen Geldstrafe zu Fr. 10.00, d.h. total Fr. 300.00.