+G. verstarb durch Verbluten. Als wesentlicher Befund konnte der Durchstich des linken Oberarms mit vollständiger Durchtrennung der Oberarmarterie und schlitzförmiger Eröffnung der Oberarmvene (Stichverletzung Nr. 2) festgestellt werden. Die weiteren Stichund Schnittverletzungen haben über einen zusätzlichen Blutverlust zum Todeseintritt beigetragen, hätten für sich alleine aber nicht zum Tod geführt.