Die aktuellen Straftaten hat er noch während der Probezeit zahlreicher weiterer Delikte verübt und seine fortlaufende Delinquenz wurde mutmasslich lediglich dadurch gebremst, dass er sich aktuell in Gefangenschaft befindet. Beim Beschuldigten bestehen bezüglich seines künftigen Wohlverhaltens erhebliche Zweifel. Es ist von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen (siehe oben). Zusammenfassend ist damit von einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Beschuldigten auszugehen, womit ein hohes öffentliches Interesse an der Landesverweisung gegeben ist.