Der Beschuldigte hat mehrere Taten begangen, von denen insbesondere die versuchte schwere Körperverletzung und die versuchte einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand schwer wiegen. Es hing vorliegend lediglich vom Zufall und möglicherweise von der Anwesenheit Dritter ab, dass niemand schwerer verletzt wurde. Auch waren seine Opfer mehr oder weniger zufällig gewählt. Entsprechend ist er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die aktuellen Straftaten hat er noch während der Probezeit zahlreicher weiterer Delikte verübt und seine fortlaufende Delinquenz wurde mutmasslich lediglich dadurch gebremst, dass er sich aktuell in Gefangenschaft befindet.