Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er hat in Somalia gemäss eigenen Angaben drei Jahre lang die Schule besucht, verfügt aber über keine Berufsausbildung. Er lebt als abgewiesener Asylbewerber von «Nothilfe» und geht keiner Arbeit nach. In der Schweiz hat er zudem keine Familienangehörigen (UA act. 12.1 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. - 23 -