Am 25. Mai 2018 wurde aufgrund der fortlaufenden Straffälligkeit des Beschuldigten eine erste Eingrenzung auf den Bezirk S. verfügt (MIKA- Akten S. 55 ff.). Mit Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 28. Januar 2019 (MIKA-Akten, S. 135 ff.), welcher am 6. März 2019 rechtskräftig wurde, wurde das Asylgesuch des Beschuldigten abgelehnt, und er wurde aufgefordert, die Schweiz bis zum 21. März 2019 zu verlassen.