5.5. Hinsichtlich der Täterkomponente ist festzuhalten, dass der heute 23 Jahre alte Beschuldigte zahlreiche Male und zum Teil einschlägig vorbestraft ist. Es handelt sich bei seinen Vorstrafen u.a. um solche wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung, Beschimpfung, Drohung sowie Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung (siehe aktueller Strafregisterauszug). Im Zeitraum vom 22. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 wurde der Beschuldigte zu drei bedingten Geldstrafen verurteilt, welche allesamt widerrufen wurden. Zudem wurden im Zeitraum 14. Juni 2018 bis 17. Juli 2020 insgesamt sechs unbedingte Freiheitsstrafen gegen den Beschuldigten verhängt.