Auch dürfte der Umstand, dass sich mehrere andere Personen in Sichtweite befanden, eine Rolle gespielt haben. Was die tatsächlichen Folgen der Tat betrifft, so sind zwar glücklicherweise keine schweren, sondern nur relativ leichte Verletzungen eingetreten; die gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben war insbesondere aufgrund der Tritte und Schläge gegen den Kopf jedoch präsent. Insgesamt rechtfertigt es sich unter den vorliegenden Umständen, den Versuch im Umfang von 2 Jahren strafmindernd zu berücksichtigen, so dass die Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung auf 3 Jahre festzusetzen wäre.