Am 7. März 2019 sei der Beschuldigte durch das Amt für Migration und Integration schriftlich aufgefordert worden, Reisepapiere zu beschaffen. Der Beschuldigte habe in einem Schreiben, welches am 12. März 2019 beim Amt für Migration und Integration eingegangen sei, angegeben, dass er keine Reisepapiere habe und nicht bereit sei, in sein Heimatland zu gehen. Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 8. Januar 2020 beim Amt für Migration und Integration sei dem Beschuldigten nochmals eröffnet worden, dass er Reisepapiere beschaffen müsse, was dieser verweigert habe.