4.2. Gemäss angeklagtem Sachverhalt (Anklageziffer 4, GA act. 280 f.) sei das Asylgesuch des Beschuldigten mit Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 28. Januar 2019 abgewiesen und der Beschuldigte aufgefordert worden, die Schweiz bis am 21. März 2019 zu verlassen. Der Entscheid sei am 6. März 2019 rechtskräftig geworden. Am 7. März 2019 sei der Beschuldigte durch das Amt für Migration und Integration schriftlich aufgefordert worden, Reisepapiere zu beschaffen.