3.5.3. Der Bewegungsablauf des Beschuldigten beim Wurf der Flasche war koordiniert und er folgte gezielt dem Bewegungsablauf von A.. Daraus ist zu schliessen, dass der Beschuldigte die Flasche vorsätzlich und auf den Kopf von A. zielend geworfen hat. Wer auf diese Art und Weise eine Glasflasche aus vergleichsweise kurzer Distanz wirft, will die anvisierte Person empfindlich treffen, sodass der subjektive Tatbestand grundsätzlich erfüllt ist.