Die Schilderungen von A. stimmen auch mit den Videoaufnahmen aus zwei Perspektiven überein (UA act. 232). Darauf ist zu sehen, dass der Beschuldigte, eine Flasche am Flaschenhals haltend, schnellen Schrittes auf den Eingang der Bar H. zu ging, mit der Flasche eine Ausholbewegung wie beim Speerwerfen machte, kurz abwartete, mit einem Schritt nach rechts der Seitwärtsbewegung von A. folgte, erneut aufzog und die Flasche sodann mit grosser Wucht gegen den einige Meter entfernt stehenden A. schleuderte. Insbesondere durch das kurze Abwarten und erneute Zielen vor der Wurfabgabe wird auch deutlich, dass der Beschuldigte gezielt auf den Bereich des Kopfs von A. zu zielen versucht hat.