3.4.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, er habe die Flasche gezielt gegen den vor dem Eingang der Bar stehenden A. geworfen und diese sei, da dieser sich duckte, an seinem Kopf vorbeigefolgen. Entgegen dem Beschuldigten wirft die Anklage ihm somit nicht nur vor, er habe die Flasche in Richtung von A. geworfen, sondern ihm wird ein gezielter Wurf zur Last gelegt. Aus dem in der Anklage Vorgehaltenen («Dank der raschen Reaktion von A., der sich duckte, flog die Flasche an seinem Kopf vorbei …») ergibt sich ohne Weiteres, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass A. ohne seine Reaktion am Kopf getroffen worden wäre.