sei die Flasche an dessen Kopf vorbeigeflogen und an der Wand zerschellt. Dem Beschuldigten habe bewusst sein müssen, dass eine auf eine Person geworfene Flasche mindestens eine einfache Körperverletzung beim Betroffenen hätte verursachen können. Durch den Wurf der Flasche in Richtung von A. habe der Beschuldigten diesen treffen und verletzen wollen, zumindest habe er dies bewusst in Kauf genommen. - 12 -