3.2. Der Beschuldigte soll gemäss Anklage (GA act. 279 f.) am 29. August 2020, ca. 06.05 bis 06.25 Uhr, in R. an der X Adresse vor der Bar H. auf A. zugegangen sein und ihm nach einer kurzen Aussprache mit erhobenem Finger mehrmals «Aufpassen» und «ich komme» gesagt haben, wodurch A. in Sorge um sein körperliches Wohl versetzt worden sei. Ungefähr zwanzig Minuten später sei der Beschuldigte erneut vor Ort erschienen und habe seine Drohung wahrgemacht, indem er eine Glasflasche umgekehrt am Flaschenhals festgehalten, mit dem Arm über die Schulter ausgeholt und diese gezielt gegen den vor dem Eingang der Bar stehenden A. geworfen habe. Dank der raschen Reaktion von A., der sich geduckt habe,