Das Obergericht erachtet aufgrund der konsistenten, schlüssigen und nachvollziehbaren und damit glaubhaften Aussagen von E. den angeklagten Sachverhalt als erstellt. 2.6. Die harten Schläge und Tritte des Beschuldigten gegen den Oberkörper des auf dem Boden liegenden D., wobei mindestens ein Fusstritt gegen - 11 -