Auch der Beschuldigte räumte diesen Sturz teilweise ein («Ich [der Beschuldigte] habe ihn dann auf den Boden gelegt [...]» [UA act. 173 Ziff. 12] bzw. «Ich [der Beschuldigte] habe versucht, dass er [D.] sich hinsetzt. Plötzlich sass er am Boden» [GA act. 472]; dagegen gab er anlässlich der Berufungsverhandlung an «Ich habe ihn dann zum Sitzen gebracht und bin in die Bar gegangen. » [Protokoll S. 9]).