Der Beschuldigte zweifelt die Aussagen des Zeugen ferner an, da dieser den Sturz von D. nicht immer gleich geschildert habe («Er [D.] wurde gestossen und stürzte möglicherweise über eine Bank» [UA act. 195 Ziff. 24]; «Er [D.] ist, so wie ich es vermute, über die Bänke gestossen worden und gestürzt» [UA act. 202 Ziff. 8]; «Er [D.] sei gegen die Wand geflüchtet vor dem Beschuldigten und fiel dann von selbst über die Bänke» [GA act. - 10 -