Der Grössere habe den Kleineren Richtung Mauer, Eingang Penny, gedrängt. Da sei der Kleinere zwischen Treppe und Hauswand gestürzt und der Grössere habe nun mit den Füssen auf den Kleineren ins Gesicht einzuwirken begonnen. Der Grössere habe auf den Kleineren, der am Boden lag, mit den Fäusten und mit den Füssen geschlagen bzw. getreten. Ein Fusstritt sei seiner Meinung bewusst gegen das Kinn gegangen (UA act. 193 Ziff. 11). Vergleichbares schildert der Zeuge bei den weiteren Einvernahmen am 24. September 2020, 16. Juni 2021 (UA act. 200 f. Ziff. 1, GA act. 464 ff.) und anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.).