weggehen. D. habe angefangen ihn zu packen, habe an seinem Unterleibchen und der Jacke gezogen. Er (der Beschuldigte) habe versucht wegzugehen. D. sei ihm gefolgt, habe ihn angefasst und gepackt. Dieser sei sehr betrunken gewesen und habe fast keine Kraft mehr gehabt, sich zu verteidigen. Er (der Beschuldigte) habe ihn (D.) dann auf den Boden gelegt und gesagt, er solle ihn in Ruhe lassen. D. sei dann aufgestanden und habe ihn verlassen (UA act. 172 f. Ziff. 12). Es stimme nicht, dass er D. mit den Füssen und Händen traktiert habe (UA act. 175 Ziff. 34). Er habe ihn nicht geschlagen (UA act.