Er sei wegen versuchter einfacher Körperverletzung schuldig zu sprechen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verurteilen. Er sei zu verpflichten, dem Privatkläger A. 50 % der beantragten Parteientschädigung, somit Fr. 2'498.60 zu ersetzen. Ihm seien 20 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 14'820.05 seien einstweilen aus der Gerichtskasse zu bezahlen, wobei der Beschuldigte zu verpflichten sei, dem Kanton Aargau 20 % dieser Kosten zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlaubten.