3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 16. November 2021 beantragte der Beschuldigte, die Dispositiv-Ziffern 4.1, 4.2 und 6.1 und 6.2 seien aufzuheben und die Dispositiv-Ziffern 2, 3, 8.2 und 9 wie folgt abzuändern: Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und der Verletzung der Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Ausweispapieren freizusprechen. Er sei wegen versuchter einfacher Körperverletzung schuldig zu sprechen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verurteilen.