Die beschlagnahmten Gegenstände können vom Beschuldigten bzw. einer bevollmächtigten Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet. 7.2. Folgende Gegenstände werden dem Geschädigten D. zurückgegeben: Bluejeans mit blauem Ledergurt Jeansjacke 1 Paar Turnschuhe "Nike Air" schwarz 1 T-Shirt weiss