Weiter solle eine psychiatrische Spitex angeordnet werden, die Behandlung von einem sozialpsychiatrisch geschulten Psychiater oder einem Ambulatorium der F. übernommen werden und ein türkisch sprechender Therapeut engagiert werden. Es sei weiter festzulegen, welche Konsequenzen die Beschuldigte zu tragen habe, wenn sie sich der Weisung nicht unterziehe (Berufungsbegründung S. 1-3). -8-